Kirchenvorstand
Aus dem Artikel 13 der Kirchenordnung der EKHN:
1 Der Kirchenvorstand leitet die Kirchengemeinde nach Schrift und Bekenntnis sowie der auf ihnen beruhenden kirchlichen Ordnung und ist für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich. 2 Er hat darauf zu achten, dass in der Kirchengemeinde das Wort Gottes lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden. 3 Er soll die Sendung der Gemeinde in die Welt ernst nehmen und auch die Gemeindemitglieder dazu anhalten. 4 Geeignete Gemeindemitglieder soll er zur Mitarbeit ermuntern und vorhandene Gaben in der Kirchengemeinde wirksam werden lassen. 5 Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde nach außen.
Dr. Friedhelm Kirmeier
Vorsitzender des KV 
Apotheker i.R., Gutleutviertel
 Christine Elbert
Biologisch-technische Assistentin (BTA), Gutleutviertel
 Jochen Elser
Rentner, 
Gallusviertel
 Ursula Hermann
Filialleiterin i.R., umgemeindet in die Hoffnungsgemeinde
 Tilman Ganzhorn
Diplom-Mathematiker, umgemeindet in die Hoffnungsgemeinde
 
 Dr. Gisela Kramer
Diplom-Ökonomin, Westend
 Dr. Thomas Ludwig
Diplom-Kaufmann, Westend
 Dr. Lydia Schilchegger
Ärztin, 
umgemeindet in die Hoffnungsgemeinde
 Doris Schwerdtfeger
Bankangestellte i.R., umgemeindet in die Hoffnungsgemeinde
 Sorel Seudieu
Regulatory Managerin, umgemeindet in die Hoffnungsgemeinde